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Teilnahmebedingungen – Gewinnspiel CRM Oktober


Im Folgenden informieren wir dich über die Teilnahmebedingungen unseres Gewinnspiels. Diese Bedingungen werden durch die Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert.


  1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, eine Kaufverpflichtung ist damit nicht verbunden.
  2. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Snocks GmbH, Glücksteinallee 43, 68163 Mannheim.
  3. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, die im Aktionszeitraum vom 16.10.2025 um 17 Uhr bis zum 17.10.2025 um 18 Uhr eine Bestellung im Online-Shop unter www.snocks.com tätigen. 
  4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. SNOCKS Mitarbeitende sind von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen.
  5. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt automatisch durch eine Bestellung im oben genannten Zeitraum. Eine weitere Bestätigung der Teilnahme ist nicht notwendig.
  6. Unter allen teilnahmeberechtigten Bestellungen werden 5 Bestellungen vollständig erstattet. 
  7. Die Ermittlung der Gewinner:innen findet am 20.10.2025 statt. Die 5 Gewinner:innen werden nach dem Zufallsprinzip unter allen teilnahmeberechtigten Bestellungen ausgelost und per E-Mail kontaktiert. Die Erstattung erfolgt auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
  8. Snocks ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme bzw. der Verlosung auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation etc. vorliegen.
  9. Snocks behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmer:innen stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche zu. Für das Auftreten von technischen Problemen und/oder Störungen übernimmt Snocks keine Haftung.
  10. Snocks haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
  11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende, gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.