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Dichiarazione di garanzia

Generale

I nostri prodotti sono realizzati con materiali di alta qualità. Questo li rende non solo perfetti e comodi da indossare, ma anche davvero resistenti. Nonostante i controlli di qualità e i test, purtroppo non possiamo garantire che i tuoi capi SNOCKS non si forino mai. Se uno dei nostri prodotti presenta un difetto di questo tipo, oltre alla garanzia legale che spetta al consumatore nei confronti del venditore, offriamo, a determinate condizioni, la seguente garanzia del produttore.

 

La società Snocks GmbH, Glücksteinallee 43, 68163 Mannheim, concede al consumatore una garanzia limitata nel tempo per i prodotti da essa realizzati alle condizioni seguenti e nella misura descritta di seguito. La garanzia del produttore concessa si applica senza pregiudizio delle disposizioni di legge inderogabili, come ad esempio la legge sulla responsabilità del prodotto, nei casi di dolo e colpa grave, per lesioni alla vita, al corpo o alla salute causate dalla società Snocks GmbH o dai suoi ausiliari. Ai fini di questa garanzia del produttore, per consumatore si intende ogni persona fisica che è proprietaria del prodotto e non lo ha acquistato per rivenderlo privatamente o nell’ambito della propria attività commerciale o professionale a terzi. 

 

Ambito della garanzia

Le condizioni di garanzia si applicano esclusivamente all’interno della Repubblica Federale di Germania e dell’Unione Europea. La garanzia è valida per tutti i prodotti acquistati a partire dal 3 agosto 2016 (prova d’acquisto).

 

La società Snocks GmbH garantisce che i vostri prodotti sono privi di fori. Nell’ambito di questa garanzia verranno riparati i difetti dovuti a difetti del materiale o a usura dovuta all’uso, purché il prodotto sia stato utilizzato correttamente.

 

Per far valere un diritto di garanzia è sufficiente inviare una foto chiara del difetto tramite il nostro modulo di reclamo.

Für alle Produkte gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten ab dem Kaufdatum eines Produkts.

 

Mängel, die erst nach dem Tragen des Produktes entstehen, können über unser Reklamations-Formular reklamiert werden. Produkte, deren Kaufdatum mehr als 12 Monate zurückliegt, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen.

 

Wir leisten diese Garantie mittels kostenloser Behebung der Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten. Die Behebung dieser Mängel erfolgt durch Austausch des Produkts, ggf. auch durch ein Nachfolgemodell oder eine Farbe, die von der in der ursprünglichen Bestellung abweicht.

 

Wird das gleiche Produkt (z.B. Sneakersocken) vom gleichen Kunden reklamiert, der dieses Produkt von mehreren Vertriebskanälen (z.B. Onlineshop und Amazon) bezogen hat, so wird dies von SNOCKS wie eine Reklamation behandelt und lediglich die Gesamtmenge der mangelhaften Einzelprodukte berücksichtigt.

 

Jedes Produkt kann pro Bestellung und Größe lediglich einmal reklamiert werden. Bestellt ein Kunde beispielsweise weiße Sneaker Socken in den Größen 35-38 und 39-42 und reklamiert beide Produkte aus der gleichen Bestellung innerhalb von zwölf Monaten, sind diese durch die Garantie geschützt. Reklamiert ein Kunde weiße Sneaker Socken in der Größe 39-42 und Mixed Sneaker Socken in identischer Größe, aber aus einer anderen Bestellung, sind beide Produkte von der Garantie geschützt. Reklamiert ein Kunde jedoch weiße Sneaker Socken in der Größe 39-42 und Mixed Sneaker Socken in identischer Größe und aus der gleichen Bestellung, wird das Produkt nur einmal ersetzt.


 

Doppelte Einträge in unserem Reklamations-Formular in Bezug auf das identische Produkt einer Bestellnummer können nicht bearbeitet werden, ebenso wenn kein aussagekräftiges Bild beigefügt wurde.

 

SNOCKS GmbH behält sich vor, alternativ dazu eine Erstattung oder Teilerstattung des Kaufpreises zu tätigen. Die hier beschriebenen Leistungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungen und ersetzen oder beschränken diese nicht.

 

Von der Garantie ausgeschlossene Sachverhalte


 

Kulanz und Geschenke: Bei Geschenken und Kulanzleistungen gegenüber des Kunden besteht für diesen kein Anspruch auf eine Garantieleistung. Eine Garantie setzt einen Kauf zwingend voraus.

 

Geschenkte Produkte: Werden dir im Rahmen einer unserer Aktionen (z.B. Probier-Aktionen) Produkte geschenkt, so besteht für diese Produkte kein Anspruch auf eine Garantieleistung.

 

Unsachgemäßer Gebrauch: Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäße Nutzung oder äußere Einwirkungen (z.B. Schnitte durch scharfe Gegenstände) entstanden sind.


Produkte, deren Kaufdatum mehr als 12 Monate zurückliegt, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen.

 

Ersatz eines Ersatzprodukts

Ein Garantieanspruch auf einen bereits erhaltenen Ersatz besteht nur, wenn der Anspruch innerhalb von zwölf Monaten nach Kaufdatum geltend gemacht wurde. Der erneute Anspruch kann nur dann erhoben werden, wenn der Kunde als Folge des Mangels weniger Einzelstücke des bereits ersetzten Produkts hat, als er oder sie mit der ursprünglichen Bestellung (vor der ersten Reklamation) erhielt.

 

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Für eine Geltendmachung der Garantie müssen Kunden unser Reklamationsformular ausfüllen und ein aussagekräftiges Foto des Mangels beifügen. Kunden werden nach Eingang des Formulars über den weiteren Ablauf der Reklamationsabwicklung informiert. Die Rücksendung erfolgt im Garantiefall innerhalb Deutschlands für Sie kostenfrei.

 

Dokumentationspflicht

Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn der Kunde dem Antrag ein aussagekräftiges Foto beilegt. Darauf müssen das SNOCKS Logo, die Größe und Farbe des Kleidungsstücks sowie der Mangel klar erkennbar sein.

 

Geltendmachung bei Schenkung

Bei Geschenken (Kunde 1 kauft bei uns, verschenkt es an Kunde 2, Kunde 2 reklamiert) ist eine Geltendmachung der Garantie nur möglich, wenn Kunde 2 alle relevanten Kaufdaten von Kunde 1 hat (E-Mail, Bestellnummer, Name, Versandadresse). Diese Angaben dürfen nicht abgeändert werden.

 

Verjährung

Ansprüche aus der Garantie verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Ende der Garantiefrist.

 

Hinweis zur Garantiezusage § 477 BGB

Vollends unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können daher auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatzes (siehe § 437 BGB) und die entsprechenden gesonderten Verjährungsregeln in § 438 BGB gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

 

Haftung

Die Garantieerklärung gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder sonstiger Schadensersatzansprüche. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind zwingende gesetzliche Bestimmungen, nach denen der Hersteller außerhalb dieser freiwilligen Garantieerklärung haftet.

 

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.