Déclaration de garantie
Informations générales
Nos produits sont fabriqués à partir de matériaux de haute qualité. Ils offrent ainsi un ajustement parfait et confortable, tout en étant vraiment résistants. Malgré les contrôles qualité et les tests, nous ne pouvons malheureusement pas garantir que vos vêtements SNOCKS ne développeront jamais de trou. Si l’un de nos produits présente un tel défaut, nous offrons, en plus de la garantie légale due au consommateur vis-à-vis du vendeur, sous certaines conditions, la garantie fabricant suivante.
La société Snocks GmbH, Glücksteinallee 43, 68163 Mannheim, accorde au consommateur une garantie limitée dans le temps pour les produits qu’elle fabrique, selon les conditions suivantes et dans l’étendue décrite ci-après. La garantie fabricant accordée s’applique sans préjudice des obligations légales impératives, telles que la loi sur la responsabilité du fait des produits, en cas de dol ou de faute lourde, en cas d’atteinte à la vie, à l’intégrité corporelle ou à la santé par la société Snocks GmbH ou ses préposés. Le consommateur au sens de cette garantie fabricant est toute personne physique propriétaire du produit et ne l’ayant pas acquis dans le but de le revendre à titre privé ou dans le cadre de ses activités commerciales ou professionnelles indépendantes à des tiers.
Étendue de la garantie
Les conditions de garantie s’appliquent exclusivement en République fédérale d’Allemagne et dans l’Union européenne. La garantie couvre tous les produits achetés à partir du 3 août 2016 (justificatif d’achat).
La société Snocks GmbH garantit que vos produits sont exempts de trous. Dans le cadre de cette garantie, les défauts résultant d’un vice de matériau ou d’une usure liée à l’utilisation seront réparés, à condition que le produit ait été utilisé conformément à sa destination.
Pour faire valoir un droit à garantie, il suffit de soumettre une photo claire du défaut via notre formulaire de réclamation.
Für alle Produkte gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten ab dem Kaufdatum eines Produkts.
Mängel, die erst nach dem Tragen des Produktes entstehen, können über unser Reklamations-Formular reklamiert werden. Produkte, deren Kaufdatum mehr als 12 Monate zurückliegt, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen.
Wir leisten diese Garantie mittels kostenloser Behebung der Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten. Die Behebung dieser Mängel erfolgt durch Austausch des Produkts, ggf. auch durch ein Nachfolgemodell oder eine Farbe, die von der in der ursprünglichen Bestellung abweicht.
Wird das gleiche Produkt (z.B. Sneakersocken) vom gleichen Kunden reklamiert, der dieses Produkt von mehreren Vertriebskanälen (z.B. Onlineshop und Amazon) bezogen hat, so wird dies von SNOCKS wie eine Reklamation behandelt und lediglich die Gesamtmenge der mangelhaften Einzelprodukte berücksichtigt.
Jedes Produkt kann pro Bestellung und Größe lediglich einmal reklamiert werden. Bestellt ein Kunde beispielsweise weiße Sneaker Socken in den Größen 35-38 und 39-42 und reklamiert beide Produkte aus der gleichen Bestellung innerhalb von zwölf Monaten, sind diese durch die Garantie geschützt. Reklamiert ein Kunde weiße Sneaker Socken in der Größe 39-42 und Mixed Sneaker Socken in identischer Größe, aber aus einer anderen Bestellung, sind beide Produkte von der Garantie geschützt. Reklamiert ein Kunde jedoch weiße Sneaker Socken in der Größe 39-42 und Mixed Sneaker Socken in identischer Größe und aus der gleichen Bestellung, wird das Produkt nur einmal ersetzt.
Doppelte Einträge in unserem Reklamations-Formular in Bezug auf das identische Produkt einer Bestellnummer können nicht bearbeitet werden, ebenso wenn kein aussagekräftiges Bild beigefügt wurde.
SNOCKS GmbH behält sich vor, alternativ dazu eine Erstattung oder Teilerstattung des Kaufpreises zu tätigen. Die hier beschriebenen Leistungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungen und ersetzen oder beschränken diese nicht.
Von der Garantie ausgeschlossene Sachverhalte
Kulanz und Geschenke: Bei Geschenken und Kulanzleistungen gegenüber des Kunden besteht für diesen kein Anspruch auf eine Garantieleistung. Eine Garantie setzt einen Kauf zwingend voraus.
Geschenkte Produkte: Werden dir im Rahmen einer unserer Aktionen (z.B. Probier-Aktionen) Produkte geschenkt, so besteht für diese Produkte kein Anspruch auf eine Garantieleistung.
Unsachgemäßer Gebrauch: Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäße Nutzung oder äußere Einwirkungen (z.B. Schnitte durch scharfe Gegenstände) entstanden sind.
Produkte, deren Kaufdatum mehr als 12 Monate zurückliegt, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen.
Ersatz eines Ersatzprodukts
Ein Garantieanspruch auf einen bereits erhaltenen Ersatz besteht nur, wenn der Anspruch innerhalb von zwölf Monaten nach Kaufdatum geltend gemacht wurde. Der erneute Anspruch kann nur dann erhoben werden, wenn der Kunde als Folge des Mangels weniger Einzelstücke des bereits ersetzten Produkts hat, als er oder sie mit der ursprünglichen Bestellung (vor der ersten Reklamation) erhielt.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Für eine Geltendmachung der Garantie müssen Kunden unser Reklamationsformular ausfüllen und ein aussagekräftiges Foto des Mangels beifügen. Kunden werden nach Eingang des Formulars über den weiteren Ablauf der Reklamationsabwicklung informiert. Die Rücksendung erfolgt im Garantiefall innerhalb Deutschlands für Sie kostenfrei.
Dokumentationspflicht
Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn der Kunde dem Antrag ein aussagekräftiges Foto beilegt. Darauf müssen das SNOCKS Logo, die Größe und Farbe des Kleidungsstücks sowie der Mangel klar erkennbar sein.
Geltendmachung bei Schenkung
Bei Geschenken (Kunde 1 kauft bei uns, verschenkt es an Kunde 2, Kunde 2 reklamiert) ist eine Geltendmachung der Garantie nur möglich, wenn Kunde 2 alle relevanten Kaufdaten von Kunde 1 hat (E-Mail, Bestellnummer, Name, Versandadresse). Diese Angaben dürfen nicht abgeändert werden.
Verjährung
Ansprüche aus der Garantie verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Ende der Garantiefrist.
Hinweis zur Garantiezusage § 477 BGB
Vollends unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können daher auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatzes (siehe § 437 BGB) und die entsprechenden gesonderten Verjährungsregeln in § 438 BGB gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
Haftung
Die Garantieerklärung gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder sonstiger Schadensersatzansprüche. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind zwingende gesetzliche Bestimmungen, nach denen der Hersteller außerhalb dieser freiwilligen Garantieerklärung haftet.
Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.